Krankengeld
AOK-Mitglieder erhalten Krankengeld, wenn sie durch eine Krankheit arbeitsunfähig geworden sind.
Das gilt auch, wenn sie im Krankenhaus oder einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung behandelt werden.
AOK-Mitglieder erhalten Krankengeld, wenn sie durch eine Krankheit arbeitsunfähig geworden sind.
Das gilt auch, wenn sie im Krankenhaus oder einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung behandelt werden.